Frage 2015 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Wann müssen Sie mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung durch die Waffenbehörde rechnen?

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Richtige Antwort zu Frage 2015

  • D: Auch dann wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
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