Frage 2025 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Was sagt das Waffengesetz zur Aufbewahrung von Munition?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 2025

  • A: Zur Aufbewahrung von Munition reicht ein Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss.
  • D: In einem Waffenschrank der Kategorie 0 kann Munition zusammen mit Lang- und Kurzwaffen aufbewahrt werden.
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