Frage 2186 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Sind Selbstladeflinten in Baden-Württemberg für Jagdzwecke zugelassen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 2186

  • D: Ja, die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladeflinte, bei der maximal fünf Patronen in die Waffe geladen sind, ist zugelassen.
Weiter zu Frage ›