Frage 3185 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
In der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" werden Angaben über Gesellschaftsjagden gemacht. Welche Aussagen sind zutreffend?
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Richtige Antworten zu Frage 3185
- A: Bei einer Drückjagd auf Schalenwild dürfen "Durchgeh- oder Treiberschützen" während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen.
- C: Wenn sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in deren Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden.
- E: Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich von der Umgebung abheben.
Weitere Fragen: Jagdbetrieb, Jagdhunde und Sicherheitsbestimmungen
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