Frage 4048 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Welche Aussagen über Pachtverträge sind richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 4048
- B: Jagdpachtverträge sind schriftlich abzuschließen.
- C: Die Mindestlaufzeit eines Jagdpachtvertrages soll mindestens 6 Jahre betragen.
- E: Die Jagdbehörde kann den Vertrag binnen 3 Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
- 4049Wie viel Jahre beträgt die Mindestpachtzeit?
- 4050Der Jagderlaubnisschein bedarf zu seiner Gültigkeit
- 4051Welche Dokumente sind Voraussetzung für die erste Erteilung eines Jagdscheines?
- 4052Welche Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass Personen die erforderliche Zuverlässigkeit zur Erteilung eines Jagdscheines nicht besitzen?
- 4053Welchen Personen muss der Jagdschein versagt werden?
- 4054Welche Aussage ist richtig?