Frage 4062 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Für auf land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken errichtete Ansitzeinrichtungen gilt:

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Richtige Antworten zu Frage 4062

  • A: Sie dürfen nur mit Zustimmung des Grundstückeigentümers errichtet werden.
  • D: Nach Pachtende eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks hat der bisherige Pächter dem Jagdnachfolger auf dessen Verlangen die Ansitzeinrichtungen gegen Entschädigung zu überlassen.
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