Frage 4087 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Welche Aussagen sind richtig? Der Schuss auf Wild mit einer Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) ist in Baden-Württemberg nur erlaubt
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Richtige Antworten zu Frage 4087
- A: als Fangschuss, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt.
- D: bei der Fallenjagd, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 100 Joule beträgt.
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