Frage 4114 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Die Futtermenge, die in Baden-Württemberg je Kirrung zulässig ist, ist gesetzlich geregelt. Welche Aussagen sind richtig?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 4114

  • B: Für Schwarzwild dürfen nicht mehr als 1 Liter je Kirrung vorhanden sein.
  • D: Für wiederkäuendes Schalenwild dürfen je Kirrung bis zu 10 Liter ausgebracht werden.
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