Frage 4124 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Für Wild, das bei der Nachsuche zur Strecke gebracht wird, gilt:
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Richtige Antwort zu Frage 4124
- B: Krankgeschossenes Wild wird immer auf den Abschussplan des Jagdausübungsberechtigten angerechnet, in dessen Revier es krank geschossen wurde, auch wenn es erst bei einer Nachsuche im Nachbarrevier gefunden wird.
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