Frage 4138 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Dürfen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere, die im Anhang des JWMG aufgeführt sind, bejagt werden?
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Richtige Antworten zu Frage 4138
- B: Ja, wenn der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat.
- C: Nein, so lange der Eigentümer die Verfolgung nicht aufgegeben hat.
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