Frage 4150 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Sie schießen am 30. Januar durch einen Äserschuss einen Rehbock krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 02. Februar haben Sie ihn wieder schussgerecht vor sich. Müssen Sie den Bock erlegen?
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Richtige Antwort zu Frage 4150
- B: Ja.
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