Frage 4162 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4162

  • A: Ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen.
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