Frage 4212 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Was sagt das Waldgesetz Baden-Württemberg über das Reiten im Wald aus?

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Richtige Antworten zu Frage 4212

  • A: Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
  • C: Das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen ist nicht gestattet.
  • E: Das Reiten auf Sport- und Lehrpfaden ist nicht gestattet.
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