Frage 4226 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

In einem Naturschutzgebiet (NSG) ist es untersagt, Hochsitze zu errichten. Aufgrund von großen Wildschäden in an das Schutzgebiet angrenzenden Äckern wollen Sie auch im NSG Wildschweine bejagen und dazu einen Hochsitz bauen. Was müssen Sie tun?

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Richtige Antworten zu Frage 4226

  • C: Befreiung von der Schutzgebietsverordnung beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen.
  • E: Die Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Bau des Hochsitzes einholen.
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