Frage 4237 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Die freie Landschaft kann nach dem Naturschutzrecht von jedermann zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten werden. Welche Tätigkeiten in der freien Landschaft werden vom freien Betretungsrecht nicht gedeckt?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 4237
- B: Das Betreten landwirtschaftlich genutzter Flächen außerhalb von Wegen während der Nutzzeit.
- D: Das Fahren mit Kraftfahrzeugen.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
- 4238Sie wollen in einem Röhrichtbestand Schussschneisen mähen. Wann ist das zulässig?
- 4239Ein Spaziergänger führt seinen Hund unangeleint im Wald aus. Was ist richtig?
- 4240Welche Funktion hat der Jagdbeirat bei der unteren Jagdbehörde?
- 4241Unter Jagdethik versteht man das über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Verhalten gegenüber:
- 4242Nach dem LWaldG ist es verboten, Jagdeinrichtungen zu betreten. Eines Tages entdecken Sie spielende Jugendliche auf einer Kanzel, die direkt neben einem Feldweg steht. Wie können Sie sich verhalten?
- 4243Sie sitzen im Dezember an einer Kirrung. Sie beschießen einen Fuchs, der nach dem Schuss ohne zu zeichnen verschwindet. Kurze Zeit später beschießen Sie ein Rehkitz, das ebenfalls nicht im Feuer liegt. Pirschzeichen sind keine vorhanden. Welche Aussage trifft zu?