Frage 2041 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf folgende Gegenstände ohne weitere Erlaubnis erwerben:
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Richtige Antworten zu Frage 2041
- A: Eine Flinte
- C: Einen Drilling
Weitere Fragen: Waffentechnik, Waffenrecht und Führen von Jagdwaffen
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