Frage 2042 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Was versteht man waffenrechtlich unter "Erwerb von Waffen"?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 2042

  • D: Die Erlangung der tatsächlichen Gewalt.
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