Frage 2054 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?
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Richtige Antwort zu Frage 2054
- C: Innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen WBK machen.
Weitere Fragen: Waffentechnik, Waffenrecht und Führen von Jagdwaffen
- 2055Innerhalb welcher Frist müssen Sie eine neu erworbene Langwaffe in die WBK eintragen lassen?
- 2056Wie lange gilt die Besitzerlaubnis für eine auf der WBK eingetragene Waffe (vorbehaltlich eines behördlichen Widerrufs oder einer Rücknahme)?
- 2057Sie besitzen eine Pistole im Kaliber 7,65 und einen Revolver im Kaliber .22 LfB. Sie möchten zusätzlich einen Revolver im Kaliber .357 Magn. erwerben. Was ist dazu wahlweise erforderlich?
- 2058In welcher Frist muss eine auf der WBK eingetragene Erwerbserlaubnis für eine Kurzwaffe spätestens eingelöst werden?
- 2059Welches Dokument müssen Sie zum Kauf einer Kurzwaffe vorlegen?
- 2060Welche Aussagen bezüglich "Jäger mit gültigem Jagdschein" sind richtig?