Frage 2055 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Innerhalb welcher Frist müssen Sie eine neu erworbene Langwaffe in die WBK eintragen lassen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 2055

  • C: Innerhalb von zwei Wochen.
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