Frage 3181 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

In der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" werden Angaben über Jagdbegleiter zur Hilfeleistung gemacht. Welche Aussagen sind zutreffend?

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Richtige Antworten zu Frage 3181

  • A: Bei der Bergung von erlegtem Wild aus unwegsamen Gelände muss ein Begleiter zur Hilfeleistung anwesend sein.
  • C: Bei der Jagd auf Gewässern muss ein Begleiter anwesend sein.
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