Frage 3181 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
In der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" werden Angaben über Jagdbegleiter zur Hilfeleistung gemacht. Welche Aussagen sind zutreffend?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 3181
- A: Bei der Bergung von erlegtem Wild aus unwegsamen Gelände muss ein Begleiter zur Hilfeleistung anwesend sein.
- C: Bei der Jagd auf Gewässern muss ein Begleiter anwesend sein.
Weitere Fragen: Jagdbetrieb, Jagdhunde und Sicherheitsbestimmungen
- 3182Wer muss sich nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" bei Gesellschaftsjagden deutlich farblich von der Umgebung abheben?
- 3183Welche Vorschrift entstammt der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd"?
- 3184Welche Aufgaben haben nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" der Jagdleiter oder die von ihm zu diesem Zweck Beauftragten beim Anstellen der Schützen bei Standtreiben?
- 3185In der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" werden Angaben über Gesellschaftsjagden gemacht. Welche Aussagen sind zutreffend?
- 3186Welche Einschränkungen gelten nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" (besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden) für das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber- bzw. Durchgehschützen bei Gesellschaftsjagden?
- 3187Wie trägt ein Durchgehschütze seine Waffe im Treiben?