Frage 4033 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Wie groß muss jeder Teil in der Regel mindestens sein, damit die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in mehrere selbständige Jagdbezirke zugelassen werden kann?

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Richtige Antwort zu Frage 4033

  • C: 250 Hektar
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