Frage 4039 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Was gilt hinsichtlich der Nachsuche in befriedeten Bezirken?

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Richtige Antwort zu Frage 4039

  • A: Die Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Schalenwild in unmittelbar an eine Behausung anstoßenden eingefriedeten Hofräumen und Hausgärten ist zulässig.
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