Frage 4040 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Welche Aussagen über den Gebrauch von Schusswaffen im Zusammenhang mit Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken sind richtig?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 4040
- A: Ist der Gebrauch einer Schusswaffe zur unverzüglichen Tötung eines Wildes notwendig, um ihm erhebliche Schmerzen oder Leiden zu ersparen (Fangschuss), so bedarf ein Jagdausübungsberechtigter keiner Erlaubnis.
- B: Schusswaffen dürfen in befriedeten Bezirken mit Erlaubnis der Waffenbehörde verwendet werden.
- D: Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn eine Störung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Gefährdung von Menschen nicht zu befürchten und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen ist.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
- 4041Wer gehört einer Jagdgenossenschaft an?
- 4042Welche Bestimmungen muss eine Jagdgenossenschaftssatzung enthalten?
- 4043Wann muss eine Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen werden?
- 4044Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?
- 4045Wie können in Deutschland Inhaber eines gültigen Jagdscheins an der Ausübung des Jagdrechts beteiligt werden?
- 4046Die Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts alleine zusteht, darf nicht mehr umfassen als