Frage 4060 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Als Jungjäger erhalten Sie eine Jagderlaubnis. Der Jagdpächter beauftragt Sie im Winter mit der Kirrung des Rehwildes. Der zuständige Revierförster kontrolliert Sie dabei beim Befahren eines für den allgemeinen Verkehr gesperrten Waldwegs. Wie weisen Sie Ihre Fahrberechtigung nach?
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Richtige Antwort zu Frage 4060
- B: Durch Ihren Jagderlaubnisschein.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
- 4061Sie gelangen zu Ihrem Jagdbezirk nur über einen Jägernotweg. Welche Aussagen treffen zu?
- 4062Für auf land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken errichtete Ansitzeinrichtungen gilt:
- 4063Welche Einschränkung gilt für jagdliche Einrichtungen in besonders geschützten Biotopen?
- 4064Welche sachlichen Verbote sind nach dem JWMG zu beachten?
- 4065Welche Straftatbestände sind im JWMG festgelegt?
- 4066Was wird als Straftat geahndet?