Frage 4060 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Als Jungjäger erhalten Sie eine Jagderlaubnis. Der Jagdpächter beauftragt Sie im Winter mit der Kirrung des Rehwildes. Der zuständige Revierförster kontrolliert Sie dabei beim Befahren eines für den allgemeinen Verkehr gesperrten Waldwegs. Wie weisen Sie Ihre Fahrberechtigung nach?

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Richtige Antwort zu Frage 4060

  • B: Durch Ihren Jagderlaubnisschein.
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