Frage 4076 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Ein Jagdfreund lädt Sie zum Ansitz auf Sauen und Rotwild ein. Um 22.30 Uhr kommt Ihnen ein Alttier mit Kalb. Dürfen Sie das Kalb erlegen?
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Richtige Antwort zu Frage 4076
- C: Nein, weibliches Rotwild und Rotwildkälber dürfen in Baden-Württemberg nur bis 22.00 Uhr erlegt werden.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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