Frage 4076 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Ein Jagdfreund lädt Sie zum Ansitz auf Sauen und Rotwild ein. Um 22.30 Uhr kommt Ihnen ein Alttier mit Kalb. Dürfen Sie das Kalb erlegen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4076

  • C: Nein, weibliches Rotwild und Rotwildkälber dürfen in Baden-Württemberg nur bis 22.00 Uhr erlegt werden.
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