Frage 4078 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Zur Ausübung der Fangjagd benötige ich als Jagdscheininhaber

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4078

  • D: neben dem Jagdschein keinen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.
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