Frage 4078 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Zur Ausübung der Fangjagd benötige ich als Jagdscheininhaber
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Richtige Antwort zu Frage 4078
- D: neben dem Jagdschein keinen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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- 4083Ihr Hausnachbar bittet Sie als zuständigen Jagdpächter, auf seiner Dachbühne einen Steinmarder zu fangen.
- 4084Für den Lebendfang sind folgende Fallen zulässig: