Frage 4083 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Ihr Hausnachbar bittet Sie als zuständigen Jagdpächter, auf seiner Dachbühne einen Steinmarder zu fangen.
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Richtige Antwort zu Frage 4083
- B: Sie dürfen nur tätig werden, wenn für das Grundstück eine behördliche Fanggenehmigung vorliegt.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
- 4084Für den Lebendfang sind folgende Fallen zulässig:
- 4085Welche der nachgenannten Fallen gehören zu den Lebendfang-Fallen?
- 4086Wie groß muss die Mündungsenergie der Geschosse bei Pistolen oder Revolvern mindestens sein, damit man mit ihnen in Baden-Württemberg die Fallenjagd ausüben kann?
- 4087Welche Aussagen sind richtig? Der Schuss auf Wild mit einer Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) ist in Baden-Württemberg nur erlaubt
- 4088Wann ist der Schuss mit Pistole oder Revolver auf Wild zulässig?
- 4089Welche Mindestanforderung muss eine Patrone im Kaliber 6,5 mm erfüllen, um auf ein erwachsenes Stück Schwarzwild verwendet werden zu dürfen?