Frage 4103 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Auch ohne Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde ist zur Futtergabe an Wild zugelassen

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 4103

  • A: das Ausbringen von Apfeltrester zum Ankirren von Rehwild.
Weiter zu Frage ›