Frage 4103 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Auch ohne Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde ist zur Futtergabe an Wild zugelassen
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Richtige Antwort zu Frage 4103
- A: das Ausbringen von Apfeltrester zum Ankirren von Rehwild.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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- 4109Welche Futtermittel können Sie bei einer Ablenkungsfütterung von Schwarzwild einsetzen?