Frage 4104 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Welche Futtermittel dürfen für die Fütterung und Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild NICHT ausgebracht werden?
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Richtige Antworten zu Frage 4104
- B: Eicheln und Bucheckern
- E: Weizen, Roggen, Gerste
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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