Frage 4111 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Welche Aussagen zur Kirrung sind richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 4111
- A: Für die Kirrung von Schwarzwild kann 1 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.
- C: Für die Kirrung von Rehwild können 10 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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