Frage 4131 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Sie üben die gesetzliche Wildfolge auf ein beschossenes Stück Wild aus. Was tun Sie während des Aufenthaltes im Nachbarrevier mit Ihrer Schusswaffe?
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Richtige Antwort zu Frage 4131
- C: Die Schusswaffe nehme ich mit ins Nachbarrevier. Die Wildfolge ist befugte Jagdausübung.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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