Frage 4131 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Sie üben die gesetzliche Wildfolge auf ein beschossenes Stück Wild aus. Was tun Sie während des Aufenthaltes im Nachbarrevier mit Ihrer Schusswaffe?

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Richtige Antwort zu Frage 4131

  • C: Die Schusswaffe nehme ich mit ins Nachbarrevier. Die Wildfolge ist befugte Jagdausübung.
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