Frage 4133 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Wer darf in Baden-Württemberg bei der gesetzlichen Wildfolge die Jagdreviergrenze überschreiten, wenn der Nachbar nicht erreichbar und keine Wildfolgevereinbarung schriftlich getroffen wurde?

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Richtige Antworten zu Frage 4133

  • A: Anerkannte Nachsuchegespanne.
  • B: Der zur Jagdausübung Befugte mit einem brauchbaren Jagdhund, wenn nur dadurch schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden bewahrt werden kann.
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