Frage 4133 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Wer darf in Baden-Württemberg bei der gesetzlichen Wildfolge die Jagdreviergrenze überschreiten, wenn der Nachbar nicht erreichbar und keine Wildfolgevereinbarung schriftlich getroffen wurde?
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Richtige Antworten zu Frage 4133
- A: Anerkannte Nachsuchegespanne.
- B: Der zur Jagdausübung Befugte mit einem brauchbaren Jagdhund, wenn nur dadurch schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden bewahrt werden kann.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
- 4134Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung von Nachsuchegespannen?
- 4135Bei welchen Jagdarten müssen brauchbare Jagdhunde mitgeführt und zur Nachsuche verwendet werden?
- 4136Bei welchen Jagdarten müssen brauchbare Jagdhunde mitgeführt werden?
- 4137Welche Wildarten dürfen Sie bejagen, ohne einen brauchbaren Jagdhund mitzuführen?
- 4138Dürfen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere, die im Anhang des JWMG aufgeführt sind, bejagt werden?
- 4139In welchem Zeitraum herrscht in Baden-Württemberg allgemeine Jagdruhe?