Frage 4186 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Unter welcher Gegebenheit besteht kein Anspruch auf Ersatz von Wildschaden an einem land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Grundstück?

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Richtige Antwort zu Frage 4186

  • C: Der Privatwaldbesitzer hat den im Januar bemerkten Verbiss in einer Kultur seines forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes am 1. Oktober des gleichen Jahres bei der zuständigen Behörde angemeldet.
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