Frage 4190 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Ist die Zerstörung vorübergehend aufgestellter Bienenkörbe durch Wildschweine ein ersatzpflichtiger Wildschaden nach dem JWMG?
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Richtige Antwort zu Frage 4190
- C: Da die Bienenkörbe weder Bestandteil noch Erzeugnis des Grundstücks sind, handelt es sich nicht um einen ersatzpflichtigen Wildschaden.
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