Frage 4190 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Ist die Zerstörung vorübergehend aufgestellter Bienenkörbe durch Wildschweine ein ersatzpflichtiger Wildschaden nach dem JWMG?

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Richtige Antwort zu Frage 4190

  • C: Da die Bienenkörbe weder Bestandteil noch Erzeugnis des Grundstücks sind, handelt es sich nicht um einen ersatzpflichtigen Wildschaden.
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