Frage 4194 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

In welchen Fällen handelt es sich um ersatzpflichtigen Jagdschaden?

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Richtige Antworten zu Frage 4194

  • A: Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht entstehen.
  • B: Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Tabakfeldern entstehen.
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