Frage 4201 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Ein Jagdpächter möchte an einem Sonntag in seinem Revier in Baden-Württemberg eine Drückjagd auf Schwarzwild im Wald veranstalten, an der außer ihm noch neun weitere Schützen und vier Treiber teilnehmen.
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Richtige Antworten zu Frage 4201
- A: Dies ist erlaubt, da es sich nur um eine Gesellschaftsjagd handelt.
- D: Dies ist erlaubt, weil es sich nicht um eine Treibjagd im Sinne des Feiertagsgesetzes handelt.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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- 4204Welche Aussage über Gesellschaftsjagden im Sinne des JWMG ist richtig?
- 4205Auf welchen Feldern ist die Ausübung der Treibjagd jagdrechtlich verboten?
- 4206Was ist eine Treibjagd im Sinne des JWMG?
- 4207Sie wollen in Ihrem Revier auf fremdem Grund und Boden eine Kanzel errichten. Welche Antworten sind richtig?