Frage 4205 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Auf welchen Feldern ist die Ausübung der Treibjagd jagdrechtlich verboten?

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Richtige Antwort zu Frage 4205

  • B: Auf Feldern, die mit reifender Halm- oder Samenfrucht oder mit Tabak bestanden sind.
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