Frage 4210 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Nach dem Waldgesetz Baden-Württemberg darf jedermann den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Wie hat sich jeder Waldbesucher zu verhalten?
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Richtige Antworten zu Frage 4210
- A: Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört werden.
- C: Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird.
- E: Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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