Frage 4224 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Die gesetzliche Mindestgröße eines Hundezwingers (ohne die Grundfläche der Hundehütte) beträgt für Hunde bis 50 cm Widerristhöhe

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Richtige Antwort zu Frage 4224

  • A: 6 m²
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