Frage 5089 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Unter welcher Voraussetzung darf ein Jäger die Proben für die Trichinenuntersuchung bei einem erlegten Stück Schwarzwild selber entnehmen?
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Richtige Antwort zu Frage 5089
- B: Er muss die entsprechende Schulung besucht haben und muss von der zuständigen Veterinärbehörde mit der Probenentnahme beauftragt sein.
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