Frage 5187 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Ein Jagdgast hat im September ein Schmalreh, das zwei Tage zuvor bei einem Verkehrsunfall einen offenen Knochenbruch erlitten hatte, erlegt. Der Revierinhaber will das Reh dem Erleger zum eigenen Verzehr käuflich überlassen. Muss es vor dem Verzehr der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 5187

  • A: Ja
Weiter zu Frage ›