Frage 5207 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Wann muss auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild aufgebrochen werden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 5207

  • E: Unverzüglich.
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