Frage 3179 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

In der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" werden Angaben über Nachsuchen gemacht. Welche Aussage ist zutreffend?

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Richtige Antwort zu Frage 3179

  • A: Der Jagdausübungsberechtigte ist an die Weisungen des Hundeführers, der Jagdleiter ist, gebunden.
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