Frage 4018 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Ein Fahrer, der in Baden-Württemberg ein Stück Wild anfährt, ist nach dem JWMG verpflichtet, dies dem Jagdausübungsberechtigten, der Gemeindebehörde oder der Polizei zu melden. Dies gilt für

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 4018

  • A: Frischlinge
  • C: Rehwild
Weiter zu Frage ›