Frage 4019 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat ein Stück Schalenwild angefahren und offensichtlich schwer verletzt. Er ist nach dem JWMG verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Bei welchen Stellen kann der Autofahrer dies anzeigen?
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Richtige Antworten zu Frage 4019
- A: Bei dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten.
- D: Bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle.
- E: Bei der Gemeindebehörde innerhalb deren Gemarkung die Straße liegt.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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