Frage 4022 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Jagdbezirksgrenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will nach dem Versorgen das Wild mitnehmen. Darf er das?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 4022
- D: Ja, er muss es aber unverzüglich dem Reviernachbarn abliefern.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
- 4023Sie finden im Winter einen verhungerten Waldkauz. Dürfen Sie ihn sich aneignen?
- 4024In Ihrem Revier wird ein Biber überfahren, dürfen Sie sich ihn aneignen und verkaufen?
- 4025Welche Wildtiere dürfen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sowie deren Beauftragte nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde in befriedeten Bezirken fangen oder töten und sich aneignen?
- 4026Wer darf sich Abwurfstangen aneignen?
- 4027Welche Arten von Jagdbezirken werden nach dem JWMG unterschieden?
- 4028Wie groß muss die land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Fläche zusammenhängender Grundflächen, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen, sein, damit sie einen Eigenjagdbezirk bilden?