Frage 4022 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Jagdbezirksgrenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will nach dem Versorgen das Wild mitnehmen. Darf er das?

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Richtige Antwort zu Frage 4022

  • D: Ja, er muss es aber unverzüglich dem Reviernachbarn abliefern.
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