Frage 4025 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Welche Wildtiere dürfen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sowie deren Beauftragte nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde in befriedeten Bezirken fangen oder töten und sich aneignen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 4025

  • B: Wildkaninchen
  • C: Steinmarder
  • D: Fuchs
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