Frage 4025 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Welche Wildtiere dürfen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sowie deren Beauftragte nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde in befriedeten Bezirken fangen oder töten und sich aneignen?
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Richtige Antworten zu Frage 4025
- B: Wildkaninchen
- C: Steinmarder
- D: Fuchs
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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- 4028Wie groß muss die land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Fläche zusammenhängender Grundflächen, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen, sein, damit sie einen Eigenjagdbezirk bilden?
- 4029Zählen eingezäunte Forstkulturen bei der Berechnung der Mindestgröße eines Eigenjagdbezirks mit?
- 4030Welche Aussage zur Mindestgröße gemeinschaftlicher Jagdbezirke ist richtig?
- 4031Wie groß müssen Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang sein, damit sie einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden?