Frage 4028 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Wie groß muss die land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Fläche zusammenhängender Grundflächen, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen, sein, damit sie einen Eigenjagdbezirk bilden?
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Richtige Antwort zu Frage 4028
- B: 75 Hektar
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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- 4034Wie nennt man das Verfahren, mit dem Jagdbezirke durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Grundflächen gestaltet werden können?