Frage 4028 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Wie groß muss die land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Fläche zusammenhängender Grundflächen, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen, sein, damit sie einen Eigenjagdbezirk bilden?

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Richtige Antwort zu Frage 4028

  • B: 75 Hektar
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