Frage 4030 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Welche Aussage zur Mindestgröße gemeinschaftlicher Jagdbezirke ist richtig?
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Richtige Antwort zu Frage 4030
- A: Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha zusammenhängende Grundfläche.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
- 4031Wie groß müssen Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang sein, damit sie einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden?
- 4032Wer kann beantragen, eine Fläche im gemeinschaftlichen Jagdbezirk aus ethischen Gründen zu befrieden?
- 4033Wie groß muss jeder Teil in der Regel mindestens sein, damit die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in mehrere selbständige Jagdbezirke zugelassen werden kann?
- 4034Wie nennt man das Verfahren, mit dem Jagdbezirke durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Grundflächen gestaltet werden können?
- 4035Die Jagd ruht
- 4036Welche Aussagen sind richtig? Zu den gesetzlich befriedeten Bezirken gehören immer