Frage 4031 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Wie groß müssen Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang sein, damit sie einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden?

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Richtige Antwort zu Frage 4031

  • B: 150 Hektar
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